Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1966 - 5 StR 488/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,7267
BGH, 11.01.1966 - 5 StR 488/65 (https://dejure.org/1966,7267)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1966 - 5 StR 488/65 (https://dejure.org/1966,7267)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1966 - 5 StR 488/65 (https://dejure.org/1966,7267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,7267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Betrug im Zusammenhang mit Kauf und Überbgabe von Gebrauchtwagen - Ausreichende Feststellungen zum Schaden - Möglichkeit einer Vermögensschädigung schon im Vertragsschluss bei erschlichenen Kaufverträgen - Folgen einer Vereinbarung der Leistung Zug um Zug für eine ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - 5 StR 488/65
    Zwar kann bei erschlichenem Kaufvertrage die Vermögensschädigung häufig schon im Vertragsabschluß liegen, nämlich dann, wenn mit Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse und die innere Einstellung des Täters die gegen ihn entstehende Forderung seinem Anspruch gegen den Vertragspartner nicht gleichwertig ist (BGHSt 16, 220, 221) [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60].
  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 471/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - 5 StR 488/65
    Erfüllt nämlich der Verkäufer bei einem Zug-um-Zug-Geschäft nur seine Vertragspflicht, so bekommt er entweder das Geld oder er behält den verkauften Gegenstand, Die Gefahr, daß er entgegen dem Vertrage vorleistet, genügt nicht, um im bloßen Vertragsabschluß bereits eine Vermögensschädigung zu sehen (BGH in 5 StR 652/61 vom 6. März 1962 und 1 StR 471/64 vom 24. November 1964).
  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 652/61

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges - Vorliegen einer schädigenden

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - 5 StR 488/65
    Erfüllt nämlich der Verkäufer bei einem Zug-um-Zug-Geschäft nur seine Vertragspflicht, so bekommt er entweder das Geld oder er behält den verkauften Gegenstand, Die Gefahr, daß er entgegen dem Vertrage vorleistet, genügt nicht, um im bloßen Vertragsabschluß bereits eine Vermögensschädigung zu sehen (BGH in 5 StR 652/61 vom 6. März 1962 und 1 StR 471/64 vom 24. November 1964).
  • BGH, 03.01.1973 - 4 StR 544/72

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verstöße gegen Denkgesetze

    Die Gefahr, daß der Verkäufer entgegen dem Vertrag vorleistet, genügt im allgemeinen nicht, um in dem Vertragsschluß schon eine Vermögensgefährdung zu sehen, die einem Vermögensschaden gleichkommt (BGH, Urteil vom 6. März 1962 - 5 StR 652/61, zit. bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 263 Nr. 23, und Urteil vom 11. Januar 1966 - 5 StR 488/65).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht